Corona-News

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des Rudersports,

das aktuelle Infektionsgeschehen und die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lassen es weiterhin nicht zu, dass wir unsere Lieblingssportart wie gewohnt und ohne Einschränkungen ausüben.

Der geschäftsführende Vorstand ist sich der schwierigen Lage bewusst. Die Gesundheit aller steht für uns an oberster Stelle. Wir bitten daher um Beachtung der vereinsinternen Regelungen, die in einigen Punkten gezielt über die Corona-Schutzverordnung hinaus gehen.

In der aktuellen Corona-Schutzverordnung (Stand 30.11.2020) heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen … ist unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsport mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässige Nutzung zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.“

„Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung zulässig sind der Sportunterricht der Schulen, … das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten….“

Der Vorstand hat in einer Mail an alle Mitglieder Anfang November auf die folgenden Regeln aufmerksam gemacht und in seiner Sitzung vom 02.12.2020 die bereits geltenden Maßnahmen bis auf weiteres verlängert. Im Einzelnen sind dies:

  • Sportler/innen und Betreuer/innen dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen, die auf eine Covid19-Infektion hindeuten, das Bootshausgelände nicht betreten, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Die bisherigen Kontakte und der Vereinsvorstand sind umgehend zu informieren.
  • Am Bootshaus gelten die AHA-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen!
  • Rudern ist nur nach Rücksprache mit den jeweils für die Trainingsgruppe (Stützpunkt/Schulsport) verantwortlichen Trainern möglich, die dies vorher mit dem Vorstand abgesprochen haben.
  • Allgemeiner Ruderbetrieb findet derzeit nicht statt (Erwachsenen-/Mastersrudern, RBL, usw.)!
  • Es werden in Absprache mit den Trainern Zeiten festgelegt, wer wann rudert.
  • Umkleiden und Duschen erfolgt zu Hause. Alle Umkleiden und Duschen im Bootshaus sind gesperrt.
  • Vor und nach dem Rudern bitte Hände waschen bzw. desinfizieren.
  • Die Rudereinheiten beginnen mit dem Betreten des Bootshausgeländes und enden mit dem Verlassen des Geländes.
  • Alle Fahrten auf MLK und Weser müssen (wie sonst auch), mit Namen in das elektronische Fahrtenbuch eingetragen werden. Die Begleitpersonen sind in das Bemerkungsfeld einzutragen.
  • Skulls/Riemen werden individuell durch die Trainer zugeteilt.
  • Nach dem Rudern werden die Griffe der Skulls/Riemen mit Desinfektionsmittel und Einweghandtüchern gereinigt.
  • Die Einhaltung der Regeln wird von den Trainern und dem Vorstand stichprobenartig kontrolliert. Mit Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Minden ist zu rechnen.

Für Rückfragen zu den Regeln und den konkreten Bedingungen stehen wir Euch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Rudern! Bleibt gesund!

Mit rudersportlichen Grüßen

Euer Vorstand